Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über das Ferienhaus Maya ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt und die Anzahlung geleistet wurde. Der Vermieter hält sich an sein Angebot 10 Tage gebunden. Sollte in diesem Zeitraum der Vertrag nicht zurück gesandt und die Anzahlung nicht geleistet worden sein, behält sich der Vermieter eine anderweitige Vermietung vor.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Mietpreis und Nebenkosten.
In dem Mietpreis sind alle Nebenkosten, Bettwäsche und Handtücher enthalten. Die Anzahlung beträgt 20% des Mietpreises. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

An- und Abreise
Am Anreisetag steht dem Mieter das Objekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selber zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer

Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Der Mieter hat den Vermieter für den Rücktritt einen pauschalen Ersatz in nachfolgender Höhe zu leisten:

Rücktritt bis 45 Tage vor dem Mietbeginn 20% (mind. € 25,00)
Rücktritt bis 35 Tage vor dem Mietbeginn 50%
Danach und bei Nichterscheinen 80%
Bei vorzeitiger Abreise keine Erstattungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Fragen Sie uns

Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn trotz Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden oder der Mieter sich in so einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Vermieter kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt mitsamt dem Inventar in aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung haftet der Mieter auch für die Mitreisenden. Schäden sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Tut der Mieter dies nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.